AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

von www.foto-am-muenster.de bzw. Foto am Münster Inh. Alexander Schmidt

 

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.


1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.foto-am-muenster.de / Alexander Schmidt – nachstehend der Fotograf genannt - erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).


2. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von dem Fotografen hergestellten Lichtbilder/Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke oder Veröffentlichung im Internet wird die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: © www.foto-am-muenster.de / Alexander Schmidt Foto am Münster“ des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Bei der Herausgabe von Papierfotos wie z.B. bei Passbildern ist das kopieren bzw. einscannen oder vervielfältigen der Bilder nicht zulässig. Zuwiderhandlungen berechtigen den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative (RAWs) bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative (RAWs) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet; Nebenkosten (Reisekosten von 0,50 EUR pro km, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in

Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten verbleiben bei dem Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei dem Fotografen eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.


4. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2 . Bei Aufnahmen mit voriger Absprache zur Weitergabe von Bildnutzungsrechten (Herausgabe der Dateien) verwahrt der Fotograf die Negative/Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrten Negative/Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


5. Leistungsstörung

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Datenträger kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei dem Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.


6. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (Adressen) können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


7. Nutzung und Verbreitung

Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet (Webpräsenzen des Fotografen), in Printmedien (Flyer, Werbematerial) oder in Buchform (Fotobuch: als Anschauungs- und Werbematerial).

Der Fotograf geht davon aus, dass der Auftragsgeber eine Einverständniserklärung zum fotografieren und verwenden der Bilder aller Personen für den beauftragten Termin hat und dem Fotografen übergibt. Für ein Versäumnis des Auftraggebers hinsichtlich der Aufklärung und Befragung der zu fotografierenden Personen haftet der Auftraggeber.

Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


8. Verwertungsgesellschaften

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Fotografen als nicht-juristische Person, für Dienstleistungen mit werbetechnischem Hintergrund (Werbeaufnahmen) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.


9. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Konstanz. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unzulässig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.